Wissenswertes
Häufig gestellte Fragen (FAQ)Im Folgenden findest du Antworten auf einige der Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Hier findest du schon vor deiner Behandlung alle wichtigen Informationen. Solltest du noch weitere Fragen haben freuen wir uns auf deine Nachricht, um diese persönlich zu beantworten. Melde dich einfach bei uns!
Brauche ich ein Rezept für meine Behandlung?
Ja. Vor deiner Behandlung bei uns benötigst du eine Heilmittelverordnung deines Arztes. Als Physiotherapeuten sind wir in Deutschland weisungsgebunden. Das bedeutet, dass wir dich nur unter ärztlicher Anordnung behandeln dürfen. Gerne beraten wir dich aber auch schon vor Beginn der Behandlung unverbindlich über deine Behandlungsmöglichkeiten in unserer Praxis.
Behandelt ihr auch gesetzlich versicherte Patienten?
Ja. Unsere Praxis ist auch für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassen. Daher freuen wir uns, sowohl gesetzlich als auch privatversicherte Patienten mit einer gültigen Verordnung behandeln zu können.
Gibt es Fristen, die ich beachten muss?
Grundsätzlich ist so, dass die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach der Ausstellung deiner Heilmittelverordnung begonnen werden muss. In dem Fall, dass dein Arzt auf dem Rezept das Feld „Dringender Behandlungsbedarf“ vermerkt hat, ist es vorgeschrieben, die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen zu beginnen. Solltest du Schwierigkeiten haben, diese Fristen einzuhalten, kannst du deinen Arzt bitten das Ausstellungsdatum der Verordnung anzupassen oder dir eine neue Verordnung auszustellen.
Was passiert mit meinem Rezept bei Krankheit oder Urlaub?
Es kann immer einmal vorkommen, dass man die Behandlung aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderer Verhinderungen unterbrechen muss. Das ist kein Problem! Du kannst deine Therapie jederzeit ohne Angabe von Gründen für bis zu 14 Tage unterbrechen. Unter Angabe von Gründen (z.B. Krankheit oder Urlaub) ist es auch möglich, die Behandlung länger zu pausieren. Allerdings ist es wichtig, dass die ärztliche Verordnung lediglich 3 Monate gültig ist. Sollte die Behandlung also länger dauern (aufgrund der Unterbrechung), müssen wir diese leider abbrechen, bis du eine neue Verordnung erhalten hast. Bei Verordnungen mit mehr als sechs Behandlungseinheiten liegt die Frist bei sechs Monaten.
Was muss ich tun, wenn mein Rezept falsch ausgestellt wurde?
Bevor wir mit der Behandlung beginnen, prüfen wir zunächst, ob die Verordnung fehlerfrei ausgestellt wurde. Sollten wir feststellen, dass es einen Fehler gibt, werden wir dich bitten, die Heilmittelverordnung von deinem Arzt noch einmal überarbeiten zu lassen. Selbstverständlich werden wir dir in diesem Fall auch mitteilen, welche Änderungen vorgenommen werden müssen, damit wir zeitnah mit deiner Behandlung beginnen können.
Muss ich trotz Rezept etwas für meine Behandlung zahlen?
Ja, aber lediglich die Rezeptgebühr und einen kleinen Anteil der Behandlungskosten. Da deine Behandlungskosten leider nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen werden, müssen wir bei jeder Heilmittelverordnung eine Rezeptgebühr (Zuzahlung) im Auftrag der gesetzlichen Krankenkasse einziehen. Die Zuzahlung beträgt 10,00 EUR pro Verordnung zuzüglich 10% der gesamten Behandlungskosten. Wir bitten dich, diese Zuzahlung nach Beginn der ersten Behandlungseinheit zu begleichen. Im Bereich Downloads findest du eine aktuelle Übersicht der Preise für gesetzlich Krankenversicherte nach bundesweiter Vergütungsliste gem. § 125 Abs. 1 SGB V.
Was muss ich tun, wenn ich von der Zuzahlungspflicht befreit bin?
Im Fall einer Befreiung der gesetzlichen Zuzahlungspflicht, musst du einfach nur deinen aktuell gültigen Befreiungsausweis zu deiner ersten Behandlung mitbringen. Diesen werden wir dann kopieren, um die Befreiung in unseren Unterlagen dokumentieren zu können.
Brauche ich einen verbindlichen Termin für meine Behandlung?
Ja, grundsätzlich benötigst du einen Termin für deine Behandlung. Uns ist es wichtig, die Wartezeiten in unserer Praxis so kurz wie möglich zu halten und auch deine Behandlung strukturiert sowie zuverlässig durchführen zu können. Daher versuchen wir, dir und auch unseren anderen Kunden durch gezielte Organisation der Termine das bestmögliche Behandlungserlebnis zu garantieren. Die Termine kannst du telefonisch oder auch über unser Kontaktformular ausmachen. Solltest du uns telefonisch nicht direkt erreichen, sind wir vermutlich gerade in einer Behandlung. Hinterlasse uns dann einfach eine kurze Nachricht und wir melden und schnellstmöglich bei dir zurück.
Sollte ich gleich zu Beginn alle Termine von meinem Rezept vereinbaren?
Ja, im besten Fall vereinbaren wir schon vor Behandlungsbeginn alle Termine. So können wir größere Rücksicht auf deine Wunschtermine nehmen und eine reibungslosere Zusammenarbeit gewährleisten. Sollten im Nachhinein dennoch Terminänderungen von dir gewünscht sein, ist es für uns einfacher, dir einen passenden Alternativtermin anzubieten. Wichtig wäre es, dass du uns frühzeitig Bescheid gibst, falls es zu Terminabsagen oder auch Verschiebungen kommt. Da auch alle organisatorischen Aspekte rund um deine Behandlung mit in die Behandlungszeit fallen, ist es bestimmt in deinem Sinne, bereits im Vorfeld alles geregelt zu haben. Nur so können wir dann auch die volle Behandlungszeit ausschöpfen und uns vollkommen deiner Genesung widmen.
Wie oft sollte ich pro Woche zu euch in die Behandlung kommen?
Die Anzahl und Häufigkeit der Termine pro Woche sind abhängig von deiner Verordnung, deinem Krankheitsbild und natürlich auch deinen zeitlichen Möglichkeiten. In der Heilmittelverordnung wird vom Arzt eine Therapiefrequenz festgelegt. Bei Bedarf passen wir diese entsprechend für dich gerne an. Allerdings ist es für eine erfolgreiche Therapie wichtig, dass es nicht zu großen Abständen der Einheiten kommt. Diese könnten deine Behandlung sonst negativ beeinflussen.
Was passiert, wenn ich meinen Termin vergessen habe?
Bei Nichtwahrnehmung eines Termins oder auch bei kurzfristiger Absage, müssen wir dir die Behandlung gemäß §615 BGB privat in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr berechnet sich anhand der geplanten Therapieleistung. Um dies zu vermeiden, bitten wir dich, deine Termine mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. So haben wir die Möglichkeit, den frei gewordenen Termin ggf. noch einem anderen Patienten anzubieten. Absagen nehmen wir telefonisch oder auch per E-Mail an info@praxisphysiowerk.de entgegen. Sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, hinterlasse einfach eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Wie lange dauert meine Behandlung?
Die Dauer der Behandlungszeit richtet sich nach dem verordneten Heilmittel. Bei gesetzlich Versicherten gelten für die unterschiedlichen Maßnahmen bestimmte Regelbehandlungszeiten von 15 bis 25 Minuten. In diesen Zeitraum fallen neben der Durchführung der Therapieleistung auch die Aufstellung eines individuellen Behandlungsplans, die Verlaufsdokumentation, das An- und Auskleiden sowie Hygienemaßnahmen. Bei Bedarf gehören auch Mitteilungen an den verordnenden Arzt zu der Behandlungszeit. Daher bitten wir dich pünktlich zu deiner Behandlung zu erscheinen, um Verkürzungen in deiner Therapiedauer zu vermeiden. Im Bereich Downloads findest du eine aktuelle Übersicht der Preise und Regelbehandlungszeiten für gesetzlich Krankenversicherte nach bundesweiter Vergütungsliste gem. § 125 Abs. 1 SGB V. Als Privatpatient entnimmst du deine Behandlungszeit der gemeinsamen Honorarvereinbarung.
Warum wurde bei meiner ersten Therapieeinheit noch nicht behandelt?
Um eine erfolgreiche Therapie zu garantieren ist zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch und eine detaillierte Befunderhebung erforderlich. Uns ist es wichtig, zunächst dich und deinen persönlichen Therapiebedarf kennenzulernen um dir eine individuelle, für dich passende Therapie gewährleisten zu können. Hierfür nehmen wir uns die erforderliche Zeit. Je mehr Informationen du uns mitteilst, desto besser können wir dich mit unseren Therapiemöglichkeiten unterstützen. Daher planen wir die erste Behandlungseinheit immer als ein Kennenlernen ein, um deine Vorgeschichte aufzunehmen, diese zu dokumentieren und anschließend einen auf dich angepassten Therapieplan zu entwickeln, der deinen Beschwerden gerecht wird.
Mein erster Termin steht an. Was muss ich alles zu meiner Behandlung mitbringen?
Da es deine erste Behandlung ist, bitten wir dich, etwas früher zu erscheinen. Zu Beginn erhältst du von uns ein Anmeldungsformular, welches du ausfüllen musst. Bitte bring auf jeden Fall dein Rezept mit. Ohne dieses dürfen wir die Behandlung nicht beginnen. Des Weiteren kannst du auch gerne alle bisherigen Befunde (z.B. Arztberichte, MRT, etc.) mitbringen. Je mehr Informationen wir von dir haben, desto einfacher wird es, deine Beschwerden richtig zu analysieren und entsprechend zu behandeln. Solltest du zuzahlungsbefreit sein, benötigen wir deinen aktuell gültigen Befreiungsausweis. Für die Therapie selbst benötigst du ein Handtuch. Außerdem empfehlen wir sportliche, beziehungsweise bequeme Kleidung. Wenn du möchtest, kannst du die Anmeldeunterlagen auch bereits im Vorfeld ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. Diese findest du im Bereich der Downloads.
Findet meine Therapie immer beim selben Therapeuten statt?
Ja. Generell versuchen wir, deine Therapie immer bei demselben Therapeuten einzuplanen. So ist dein behandelnder Therapeut auf dich und deine Therapie abgestimmt und kann dich ideal behandeln. Dennoch ist es aufgrund von Krankheit oder Urlaub leider nicht immer möglich, einen Therapeutenwechsel zu vermeiden. Auch bei kurzfristigen Terminänderungen können wir nicht immer garantieren, dass du einen Ersatztermin bei deinen Wunschtherapeuten erhältst. Aber wir versuchen stets, einen Wechsel der Therapeuten zu vermeiden, um die Therapie nicht negativ zu beeinflussen.
Macht ihr auch Hausbesuche?
Ja. Sollte es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, zu uns in die Praxis zu kommen, so kann der Arzt dir einen Hausbesuch verordnen. Melde dich bei Fragen hierzu gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Ich bin Privatpatient, welche Preise gelten für mich?
Vor Beginn deiner Behandlung erhältst du von uns eine Honorarvereinbarung, welche du zunächst unterschreiben musst. In dieser Vereinbarung sind die Behandlungszeiten und Preise aufgeführt. Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir orientieren uns daher bei der Preisgestaltung an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Übersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen dar. Für Privatpatienten erlaubt der Gesetzgeber Steigerungssätze bis zum 2,3-fachen Satz gegenüber dem Regelsatz der Kassenleistung. Unsere Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert und berücksichtigen dabei, dass wir dir stets eine qualitativ hochwertige Behandlung gewährleisten möchten. Die Honorarvereinbarung für Privatpatienten findest du im Bereich Downloads.
Ich bin über die Beihilfe versichert. Warum sind eure Preise höher als der Beihilfesatz?
Solltest du beihilfeberechtigt sein, bitten wir dich zu beachten, dass die Beihilfe durch den Dienstherrn möglicherweise nicht die gesamten Kosten deiner Behandlung trägt. Solltest du die restlichen Kosten nicht selbst tragen können oder auch wollen, informiere dich doch bitte bei einer privaten Krankenversicherung über einen möglichen Beihilfeergänzungstarif. Die Beihilfesätze stellen hierbei nur den Betrag dar, welche die Beihilfe maximal pro Einheit erstattet. Diese sind dabei jedoch nicht als Höchstbetrag für unsere Preisgestaltung zu verstehen.
Meine private Krankenversicherung übernimmt nicht die gesamten Behandlungskosten, woran kann das liegen?
Die Leistungen, welche wir für dich erbringen werden in der Regel durch deine ärztliche Verordnung festgelegt. Als Gegenleistung wird zwischen dir und unserer Praxis eine Honorarvereinbarung getroffen. Das bedeutet, der Behandlungsvertrag wird ausschließlich zwischen dir – als Patient – und uns – als Leistungserbringer – geschlossen. Nicht etwa zwischen uns und deiner privaten Krankenversicherung. Die Kostenerstattungsrichtlinien der privaten Krankenversicherungsunternehmen, der Landesbeihilfeverordnungen und der Bundesbeihilfeverordnung stimmen nicht unbedingt mit der zwischen dir und deiner Praxis geschlossenen Vergütungsvereinbarung überein. Unsere Preise werden dir mit unserer Honorarvereinbarung mitgeteilt. Hierbei ist es für dich wichtig zu wissen, dass eine für Physiotherapeuten verbindliche Gebührenordnung für den Bereich der privaten Krankenversicherung nicht existiert. Da wir deinen Versicherungsvertrag nicht kennen, können wir keine Auskünfte zu der Erstattungspraxis deines privaten Krankenversicherungsunternehmens geben. Da deine private Krankenversicherung kein Vertragspartner von uns ist, ist es uns nicht möglich, einen Einfluss auf das Erstattungsverhalten zu nehmen. Wir möchten dich aber an dieser Stelle darüber informieren, dass einige private Krankenversicherer versuchen, den dir zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Dieser legt aber grundsätzlich nur fest, in welcher Höhe sich ein öffentlicher Dienstherr an den Krankheitskosten seiner Beamten beteiligen muss. Mit unterschiedlichen Argumenten versuchen die Privatkassen unabhängig davon, ihren Versicherten zu suggerieren, der Beihilfesatz sei der in Deutschland übliche Preis und insofern maximal erstattungsfähig gemäß § 612 BGB. Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um dir die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Ziel, dir unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen dir und deiner privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen.
Ich habe eine Rechnung von euch erhalten, bis wann muss ich diese bezahlen?
Nach Behandlungsende erhältst du von uns eine Rechnung, die sofort zu begleichen ist. Du erhältst zeitgleich auch deine Originalverordnung zurück. Unabhängig von der Kostenrückerstattung deiner Erstattungsstätte ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu begleichen. Die Rechnung auf Basis unserer Honorarvereinbarung ist auch dann gültig, wenn eine Erstattung durch deinen Versicherungsträger nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet ist. Wir bitten dich daher, dich zeitnah bei deiner Versicherung zu erkundigen, ob und in welcher Höhe deine persönlichen Behandlungskosten für die Physiotherapie übernommen werden.
Wie komme ich am besten zu euch in die Praxis?
Egal ob Auto, Bus, Bahn oder ähnliches. Unsere Praxis ist durch alle Verkehrsmittel problemlos zu erreichen. Auf unserem Praxisgelände stehen dir Patientenparkplätze zur Verfügung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus oder Straßenbahn) erreichst du uns, indem du zur Haltestelle „Kölner Straße“ fährst. Unsere Praxis befindet sich unmittelbar neben der Haltestelle und ist barrierefrei zu erreichen.